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Verwaltung
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Verein: Im Sinne der Elterninitiative bestehende Rechtsform eines eingetragenen Vereins, in dem Eltern der betreuten Kinder automatisch Mitglied sind, zusätzlich zu den satzungsgemäß möglichen freiwilligen Mitgliedern.
- Vorstand: Aus der Mitgliederversammlung gewählte Vertretung des Vereins
- Team: Pädagogische Mitarbeiter unter der Leiterin der Einrichtung
- Elternschaft als Mitglieder gemäß im Sinne des Vereinsrechts mit Mitwirkungspflicht nach dem KIBIZ in NRW
- Elternversammlung — wählt Elternvertreter für den Elternrat
- Elternrat
- äußert sich zu Einstellungen / Kündigungen
- Anhörung zu Öffnungszeiten / fördert die Kindertagesstätte
- arbeitet vertrauensvoll zusammen
- Mitglied im Kindergartenrat
- Kindergartenrat
- paritätisch besetzt: Träger / Mitarbeiter / Elternrat
- Beratung pädagogischer Grundsätze und ihre Umsetzung
- Vereinbarungen über Betreuungsangebot, Öffnungszeiten, Elternmitarbeit, Aufnahmekriterien etc.
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